Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Titel
Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Fördergegenstand

Durch das Förderprojekt wird die Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglichen Ladestationen gefördert. 

Antrag möglich ab
13.02.2017
Antragsfrist
31.12.2025
Förderzeitraum
befristet
Fördersumme
Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 2.500 € pro Ladepunkt
Eigenanteil
abhängig vom Projekt
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Weitere förderfähige Maßnahmen innerhalb des Projekts bestehen unter anderem der Netzanschluss.