Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen Thüringen

Titel
Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen Thüringen
Fördergeber
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fördergegenstand

Der Freistaat Thüringen unterstützt den Sportstättenbau sowie die Sportstättenentwicklungsplanung in Thüringen.

Antrag möglich ab
01.01.2023
Antragsfrist
31.12.2032
Förderzeitraum
unbefristet
Fördersumme
60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil
abhängig vom Projekt, mindestens 40 Prozent
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Zuwendungsempfänger sind Sportvereine und Sportverbände des Landessportbundes Thüringen.