Auslands-Einsatzgenehmigung für DMSB-Sportwarte vereinfacht

Der DMSB hat den Prozess zur Beantragung der Genehmigung für Sportwarteeinsätze im Ausland vereinfacht. Die Auslands-Einsatzgenehmigung kann ab sofort schnell und wie gewohnt kostenfrei über <link https: mein.dmsb.de>mein.dmsb.de beantragt werden.

Über ein einheitliches Meldeformular ist es nun möglich, die Anmeldung persönlich oder als Sammelanmeldung abzugeben. Dazu muss nach dem Login unter <link https: mein.dmsb.de>mein.dmsb.de das Feld „Auslands-Einsatzgenehmigung“ ausgewählt und die Daten der bevorstehenden Veranstaltung eingegeben werden. Nach der Beantragung erhält der Sportwart zunächst eine Eingangsbestätigung seines Antrags per E-Mail. Nach der Bearbeitung beim DMSB wird die Auslands-Einsatzgenehmigung dem Antragsteller ebenfalls per E-Mail zugesendet.

Die Genehmigung gilt dabei sowohl für den Veranstalter als auch für den ausländischen Motorsportverband als Bestätigung, dass der Antragsteller offiziell lizensierter Sportwart des DMSB und damit für die anstehenden Aufgaben an der Rennstrecke qualifiziert ist.

Nur mit der Auslands-Einsatzgenehmigung des DMSB sind Sportwarte im Ausland mit dem gleichen Unfallsversicherungsschutz ausgestattet wie bei Einsätzen in Deutschland. Dies beinhaltet auch die Absicherung auf dem direkten Weg zur Veranstaltung und zurück. Darüber hinaus stattet der DMSB Sportwarte bei genehmigten Auslandseinsätzen kostenfrei mit einer erweiterten Auslandsreisekrankenversicherung aus.

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