Automobil: Nationale Lizenz Stufe B ab sofort auch im Rallyesport und Rallycross gültig

In den Automobil-Lizenzbestimmungen gibt es eine aktuelle Ergänzung, die insbesondere für Teilnehmer im Rallyesport und im Rallycross-Sport interessant ist. Betroffen sind Fahrer, die an Rallye 35- und Rallye 70-Veranstaltungen bzw. Rallycross-Veranstaltungen außerhalb der DRX teilnehmen wollen. In beiden Fällen kann der Start nun mit einer Nationalen Lizenz der Stufe B erfolgen.

Ausnahmen gelten bei den DMSB-Rallye-Cup-Events und im DMSB-Rallycross-Pokal. Bei ihnen kann der Start nur außerhalb der Wertung erfolgen. In der DRX ist auch weiterhin eine Internationale Lizenz der Stufe D notwendig.

Die aktualisierten Regelungen sind ab sofort in den DMSB-Lizenzbestimmungen Automobil (roter Teil, Artikel 15) zu finden.

Eine Hochstufung für Inhaber einer gültigen Nationalen Lizenz Stufe C ist nach Erfüllen der Voraussetzungen auch im laufenden Kalenderjahr möglich (siehe DMSB-Lizenzbestimmungen, roter Teil, Artikel 8).

Der Wortlaut des aktualisierten Artikels lautet (Änderungen kursiv):

„…
Art. 15 Nationale Lizenz Stufe B
(3) Die Nationale Lizenz Stufe B berechtigt zur Teilnahme als Fahrer an allen in Art. 14 aufgeführten Clubsport-Wettbewerben sowie den nachfolgenden Nationalen Wettbewerben im Regelungsbereich des DMSB:
- Rallye 35
- Rallye 70 (DMSB-Rallye-Cup: außerhalb der Wertung)
- Slalom (inkl. DMSB Slalom-Prädikate)
(Einschränkung für Jahrgang 2001-2002: nur Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von mindestens 11kg/kW)
- Autocross (inkl. DACM)
(Einschränkung für Jahrgang 1997-2004 nur Autocross-Serientourenwagen Junioren bis 1400 cm³)
- Rallycross (außer DRX; für DMSB-Rallycross-Pokal: außerhalb der Wertung)
- Driftsport (inkl. DMSB Drift Cup)
- Dragster (inkl. DMSB Drag Racing Pokal)
(Einschränkung für Junior-Dragster: Jahrgang 2002-2010)
…“

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