Mit Beginn des Jahres 2026 traten nach Vorgabe des DOSB und auf Anraten des Landesausschusses Leistungssport (LA-L) „Bundeseinheitliche Landeskaderkriterien“ in Kraft. Sie gelten ebenfalls für den nichtolympischen Sport und somit auch den Motorsport. Die Kriterien dienen der stringenten Förderung des Nachwuchsleistungssports (NWLS) auf Landesebene.
Die Festlegung der bundeseinheitlichen Kriterien für den Landeskader und Nachwuchskader 2 in den förderungswürdigen Disziplinen erfolgte durch ein Fachgremium des DMSB, bestehend aus Promotoren, Disziplinexperten, Landestrainern und Leistungssportverantwortlichen der Landesfachverbände und Trägervereine.
Analog zu den Landeskaderkriterien des olympischen Sports werden die Kriterien im Motorsport in zwei Bewertungskategorien unterteilt, welche sich insgesamt aus drei Bausteinen zusammensetzen. Die Bewertungskategorie „Erfolg“ beinhaltet den Baustein der Kriteriumswettkämpfe, bei denen Fahrer eine Platzierungsnorm bei vorgegebenen Wettkämpfen erfüllen müssen. Bei der potenzialorientierten Bewertungskategorie kommen die Bausteine der physischen Überprüfung der Leistungsfähigkeit sowie der abschließenden sportfachlichen Einschätzung des zuständigen Trainers zum Tragen.
Der Nachwuchsleistungssport wird infolgedessen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene bundeseinheitlich, transparent, nachvollziehbar und kriterienbasiert durchgeführt und gefördert.
Die „Bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien“ sind im Downloadbereich des Leistungssports abrufbar.



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