Die Liegenschaften der Bundeswehr dürfen ab sofort auch im Osten Deutschlands für Motorsport-Veranstaltungen genutzt werden. Damit einhergehend wird die Nutzung für entsprechende Events im gesamten Bundesgebiet begrenzt, dies u. a. mit dem Ziel, den gesteigerten Umweltauflagen gerecht zu werden. Ein Erlass aus dem Jahr 1994 wird damit neu geregelt und der Bestandschutz für viele traditionelle Veranstaltungen weiterhin garantiert. Das vereinbarten Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, ADAC-Präsident Peter Meyer und DMSB-Präsident Hans-Joachim Stuck bei einem Spitzengespräch Ende Juni in Berlin.
Nicht zuletzt hatte die Neuausrichtung der Bundeswehr und die damit einhergehende Veränderung der Übungstätigkeiten der Streitkräfte auf den verbleibenden Liegenschaften eine Überprüfung der bisherigen Praxis der motorsportlichen Mitbenutzungen erforderlich gemacht. ??
„Zum Land des Automobils und des Motorrads gehört der Motorsport. Deshalb war es allen Beteiligten ein Anliegen, Motorsport-Aktivitäten auf den Liegenschaften der Bundeswehr in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen zu erlauben. Allerdings sollte die motorsportliche Nutzung sich in angemessenem Rahmen halten. Das haben wir mit der Neuregelung erreicht“, erklärt Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière. ??
„Wir danken Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière und allen Beteiligten für ihren Einsatz und die praktikable Lösung, die der Bundeswehr, dem Motorsport und auch der Umwelt gerecht wird“, sagt ADAC-Sportpräsident Hermann Tomczyk und ergänzt: „Mit der Neuregelung des Erlasses ist ein Kernelement des deutschen Laufs zur Rallye-Weltmeisterschaft auf dem Truppenübungsplatz Baumholder gesichert. Wir werden jetzt zügig versuchen, auch im Osten Deutschlands bis zu zwei Motorsport-Veranstaltungen von nationaler Bedeutung auf den entsprechenden Bundeswehr-Liegenschaften zu etablieren.“
„Wir haben insgesamt eine gute Lösung gefunden. Auch dank des Einsatzes des ADAC haben wir damit Planungssicherheit für unsere Veranstaltungen und stärken gleichzeitig den Motorsport im Osten Deutschlands“, so DMSB-Präsident Hans-Joachim Stuck.
Die Mitbenutzung von Bundeswehrliegenschaften für den Motorsport steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die militärischen Belange und die Belange des Immissions-, Umwelt- und Naturschutzes selbstverständlich vorrangig beachtet werden.