DMSB-Berufungsgericht bestätigt Blomqvist-Ausschluss

Das Berufungsgericht des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) hat den Ausschluss von Tom Blomqvist beim DTM-Rennen auf dem Norisring am 28. Juni 2015 inhaltlich bestätigt. Dem BMW Team RBM wurde vorgeworfen, im BMW M4 DTM ein elektronisches System verbaut zu haben, das nicht dem technischen Reglement entspricht und einen Einfluss auf die Fahreigenschaften hat. Dieser Argumentation der Sportkommissare ist das Berufungsgericht in seiner Verhandlung vom 29. Juli 2015 nun im Wesentlichen gefolgt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass am BMW M4 DTM von Blomqvist ein aerodynamisch wirksames System genutzt wurde, dessen Einbau gegen mehrere Artikel des technischen Reglements verstößt, unter anderem auch gegen die Regelung des Artikels 2.14, der besagt, dass eine vom Reglement grundsätzlich abgedeckte Maßnahme (etwa ein Fahrerkühlsystem) nicht in der Folge eine verbotene Maßnahme (Einfluss auf die Performance des Fahrzeugs) nach sich ziehen darf. Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen des Systems Teile verwendet, die nicht mit der seit 28. Februar 2014 gültigen Homologation des BMW M4 DTM übereinstimmen. Das System sah vor, Luft im Bereich der hinteren Radhäuser ins Innere des Fahrzeugs zu führen, einen Teil der Luft zur Kühlung des Fahrersitzes zu nutzen und danach oberhalb des Diffusors ausströmen zu lassen. 

Da Blomqvist beim Rennen auf dem Norisring ursprünglich nur Rang 16 belegt hatte, hat die Entscheidung keinen Einfluss auf die aktuellen Punktestände in der DTM. Die nachfolgenden Fahrzeuge rücken in der Wertung des Rennens auf.

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