Bislang mussten Motorradsportler bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze ab 70 Jahren jährlich neben der Tauglichkeit zur Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen (medizinische Untersuchung) zusätzlich auch die Freigabe durch den Verbandsarzt des DMSB oder durch einen von ihm benannten Arzt nachweisen. Diese Grenze wurde nun auf 75 Jahre angehoben (Stichtagsregelung) und wird ab der kommenden Saison auch für Automobilsportler gelten. Somit gelten künftig einheitliche Vorgaben für alle Motorsportler. Die obligatorischen Regelungen für den Nachweis der medizinischen Eignungsbestätigung für den DMSB-Fahrer-/Beifahrerlizenzantrag sind dabei für alle Lizenzstufen weiterhin unverändert gültig! DMSB-Präsidiumsmitglied Hans-Robert Kreutz: „Ältere Menschen sind heutzutage insgesamt fitter und viel gesünder und leistungsfähiger als früher. Dem haben wir durch die Anhebung der Altersgrenze, ab der jährlich die Tauglichkeit zur Ausübung von Motorsport verbandsärztlich nachgewiesen werden muss, Rechnung getragen.”