DMSB-Präsidiumssitzung: Änderungen bei den Versicherungen für Veranstalter beschlossen

Das DMSB-Präsidium traf sich Ende Februar zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr. Neben Berichten über die aktuellen Themen aus den DMSB-Ressorts standen zwei wichtige Themen auf der Tagesordnung. Das oberste Beschlussorgan des deutschen Motorsports gab den Startschuss für die Entwicklung eines Leitbildes des Verbandes. Beschlossen wurde außerdem eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen bei Veranstalter-Haftpflichtversicherungen.

Neben einem Rückblick auf die Motorsportsaison 2017 stand für das Präsidium des DMSB bei der Sitzung die Festlegung von Eckpunkten der weiteren Arbeit auf dem Programm. Eine wichtige Entscheidung war der Anstoß zur Entwicklung eines Leitbildes, das künftig den übergeordneten Rahmen für alle Akteure im Deutschen Motorsport bilden soll. Die Entwicklung ist als Prozess angelegt, zu dem viele Motorsportler beitragen sollen.

Eine wichtige Neuerung gab es bei den Vorgaben für die Veranstalter-Haftpflichtversicherungen im deutschen Motorsport. Nachdem die Mindestsummen jahrelang unverändert geblieben waren, hatte sich gezeigt, dass eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten überfällig war. Damit werden die Lizenznehmer vor schwerwiegenden Unfallschäden besser geschützt. Motorsport-Veranstalter werden künftig dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen, die mindestens 5 Mio. Euro für Personen- Sach- und Vermögensschäden (pauschal) umfasst bzw. 5 Mio. Euro für Personenschäden, 2,5 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Personenschäden für die einzelne Person ohne weiteres Limit. Wird eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung über die vorstehenden Versicherungssummen hinausgehend abgeschlossen, so ist für Personenschäden für die einzelne Person mindestens 5 Mio. Euro vorzusehen.

Die Umsetzung in geltendes Sportrecht ist bereits erfolgt, sodass die Regelung schon in der Saison 2018 greifen wird. Veranstaltern, denen eine Anpassung der Versicherungssumme für den Einzelfall auf 5 Mio. Euro aufgrund bereits bestehender Verträge für 2018 nicht möglich ist, wird übergangsweise die Summe von 3 Mio. Euro genehmigt. Ab dem 01.01.2019 ist die Anpassung der Versicherungssumme für den Einzelfall auf 5 Mio. Euro für alle Veranstalter verbindlich vorgeschrieben.

Weitere Informationen:
<link http: www.dmsb.de active automobilsport allgemeine-bestimmungen external-link-new-window external link in new>Artikel 35 „Versicherungen“ des DMSB-Veranstaltungsreglements
<link http: www.dmsb.de active motorradsport allgemeine-bestimmungen external-link-new-window external link in new>Artikel 65 „Versicherungspflicht“ des DMSG (Deutsches Motorradsportgesetz)


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