DMSB und Bund Deutscher Radfahrer regeln Zuständigkeiten im Sport mit E-Bikes

Motorradsport gibt es künftig auch mit Pedalantrieb – das ist der Kern einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem DMSB und dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Beide Verbände regelten in der Vereinbarung die künftigen Zuständigkeiten im Sport mit elektrisch betriebenen Fahrrädern (E-Bikes). Demnach werden Rennen mit elektromotorisch unterstützten Fahrrädern künftig in die sportliche Zuständigkeit des BDR fallen. Der DMSB wird diese Aufgabe für den Bereich des Speed Pedelecs übernehmen. Die Kooperationsvereinbarung, die BDR-Präsident Rudolf Scharping mit den DMSB-Präsidiumsmitgliedern Wolfgang Wagner-Sachs (Motorradsport) und Hans-Robert Kreutz (Finanzen, Recht und Verwaltung) traf, sieht auch eine Zusammenarbeit im E-Bike-Sport vor. So streben die Verbände an, in dieser Disziplin gemeinsame Veranstaltungen auszuschreiben. Auch ein partnerschaftliches Vorgehen und der Austausch von Know-how sind vorgesehen.

Sport mit Speed Pedelecs künftig unter dem Dach des DMSB
Die Vereinbarung zwischen den beiden Sportverbänden wurde durch die zunehmende Verbreitung von E-Bikes notwendig. „Die von einem Elektromotor unterstützten Fahrräder haben einen einzigartigen Siegeszug angetreten, und mit der zunehmenden Auswahl auch leistungsfähigerer Modelle wurde der Wunsch nach entsprechenden Sportveranstaltungen immer lauter“, erklärt DMSB-Präsidiumsmitglied Wolfgang Wagner-Sachs den Hintergrund. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem BDR nun eine Kooperation vereinbaren konnten, die für die Sportler eine optimale Betreuung sichert.“ Um die junge Disziplin zu fördern, aber auch um Wildwuchs einzudämmen, einigten sich die Vertreter von BDR und DMSB darauf, die Zuständigkeit an der Leistungsfähigkeit der verwendeten Bikes festzumachen. Der BDR wird als Verband für die Sportler auf so genannten Pedal Electric Cycles nach der europäischen Norm EN 15194 (derzeit bis 250 Watt / bis 25 km/h) zuständig sein. Der DMSB übernimmt die sogenannten Speed Pedelecs (Europäische Norm L1e-B EU 168/2018, derzeit über 250 Watt / über 25 km/h) als neue Motorradklasse in seine Regularien.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit geplant
Beide Verbände vereinbarten grundsätzlich eine eigenständige Zuständigkeit – etwa in Sachen Lizenzierung und Homologation – für die jeweilige Bike-Klasse, wollen aber dennoch partnerschaftlich bei der Erstellung von sportlichen Reglements und technischen Bestimmungen zusammenarbeiten. Außerdem unterstützt der DMSB den BDR bei Bedarf durch Vermittlung Technischer Kommissare. Den partnerschaftlichen Charakter der Kooperationsvereinbarung unterstreicht auch, dass beide Verbände für den E-Bike-Sport eine gemeinsame Logofamilie entwickeln und verwenden wollen.

 

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