DMSB vereinfacht Lizenzbestimmungen: Die Änderungen 2021 im Überblick

Der Deutsche Motor Sport Bund vereinfacht zur Saison 2021 die Lizenzbestimmungen. Die größte Neuerung ist dabei die Herabsetzung des Mindestalters für die Nationalen Lizenzen der Stufen A und B im Automobilsport.

Automobilsport: Nationale Lizenz Stufe A und B ab Jahrgang 2005
Zur Vereinfachung des Lizenzwesens wird die Nationale Junior-Lizenz in die Nationale Lizenz Stufe A integriert. Damit können die Nationalen Lizenzen der Stufen A und B im kommenden Jahr bereits ab dem Jahrgang 2005 beantragt werden.

Um die Voraussetzungen für die Internationale Lizenz Junior D Offroad zu schaffen, wird auch das Mindestalter zur Beantragung einer Nationalen C-Lizenz im Autocross (ab Jahrgang 2008) und Rallycross (ab Jahrgang 2007) gesenkt. Für die Klassen Autocross Junior-Buggy und Cross-Buggy ändern sich die Bestimmungen nicht.

Eine weitere Entlastung betrifft die Lizenznehmer einer Nationalen Lizenz Stufe A oder Nationalen Kart-Lizenz Stufe A. Diese müssen ihre Tauglichkeit zur Teilnahme an Automobilsport-Wettbewerben nur noch bei der Erstbeantragung durch eine medizinische Eignungsuntersuchung nachweisen.

Motorradsport: Gültigkeit der C-Lizenz erweitert
Eine weitere Neuerung erweitert den Gültigkeitsbereich der C-Lizenz im Motorradsport. Diese berechtigt ab dem kommenden Jahr auch zur Teilnahme an DMSB-genehmigten E-Bike- und E-XBike-Veranstaltungen.

Darüber hinaus wurde die medizinische Untersuchung für körperbehinderte Fahrer im Motorradsport in den Lizenzbestimmungen aufgenommen.

Zurück