Drohnen: Einsatz ab sofort verboten

Der Einsatz von Drohnen, Mikrokoptern und ähnlichen unbemannten Fluggeräten bei Motorsportveranstaltungen ist ab sofort grundsätzlich verboten. Das DMSB-Präsidium beschloss bei seiner Sitzung am 29. Juli 2014 einen entsprechenden Passus. Er ergänzt nun gleichlautend das Automobilsport-Veranstaltungsreglement und das DMSG.

Veranstalter können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz erteilen, die gegenüber dem DMSB mindestens fünf Tage vor der Veranstaltung angemeldet werden müssen. Damit schafft der Verband die Voraussetzungen, damit Veranstalter die vollständige Kontrolle über alle sicherheitsrelevanten Bereiche behalten. Gleichzeitig wird eine sinnvolle Nutzung der modernen Techniken weiterhin ermöglicht.

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