Wichtiger Hinweis: Die Sportwart-Lizenz Stufe A schließt in der jeweiligen Funktion die Sportwart-Lizenz Stufe B ein. Für die Ausübung der Sportwartefunktion einer niedrigeren Lizenzstufe ist sowohl im Automobil- als auch im Motorradsport der Besitz der Lizenzkarte für die höhere Lizenzstufe ausreichend. Deswegen ist es nicht erforderlich, dass die von einer höherwertigen Lizenz eingeschlossenen Lizenzen einzeln ebenfalls beantragt werden. So muss zum Beispiel ein Rennleiter im Automobil-Rennsport nicht die Lizenz als Leiter der Streckensicherung Rennsport mit beantragen, weil er diese Berechtigung automatisch besitzt. Die entsprechenden Regelungen und Übersichten bzgl. der Funktionsbereiche können in den DMSB-Motorradsport-Lizenzbestimmungen 2017 in Artikel 29.4 bzw. DMSB-Automobilsport-Lizenzbestimmungen 2017 in Artikel 42 nachgelesen werden. Die zugehörigen Tabellen stellen darüber hinaus auch die eingeschlossenen Gültigkeiten anderer Funktionsbereiche dar. So umfasst die Lizenz für Rennleiter im Automobil-Rennsport beispielsweise auch die Lizenz als Rennsekretär.