FT-Sicherheitstanks in Gruppen R1, R2 und R3: Präzisierungen zur verbindlichen Vorschrift ab 2018

Zur obligatorischen Ausstattung von Fahrzeugen der Gruppen R1, R2 und R3 mit FT-Sicherheitstanks gibt es wichtige Präzisierungen. Die Technikabteilung des DMSB weist deshalb auf die nachfolgenden aktuellen Details in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Vorschrift hin.

Neu ist die Regelung, dass außer den per VR-Nachtrag homologierten FT- Sicherheitstanks auch beliebige FT3-1999-, FT3.5-1999- oder FT5-1999- Sicherheitstanks zur Anwendung kommen dürfen. Dies ist den Artikeln 260-401-a1 bzw. 260D-401-a1b des Anhang J zum ISG zu entnehmen.

Gemäß Artikel 260-401-a1 im Anhang J muss im Rallyesport das Tankvolumen mindestens 50 Liter und darf max. 100 Liter betragen. Gemäß Artikel 260D-401-a1b sind mindestens 65 Liter und max. 100 Liter vorgeschrieben. Der Kraftstoffbehälter darf auch mit entsprechender Abschottung bzw. Trennwand (z. B. Alubox) zum Fahrgastraum hin im Kofferraum untergebracht werden.

Wichtig: Im DMSB-Bereich entfällt die vorstehende Vorschrift zum Tank-Mindestvolumen (50 Liter bzw. 65 Liter) grundsätzlich bei Rallye-Veranstaltungen mit dem Status: National, National A/NEAFP, National A/NSAFP und gegebenenfalls bei int. Rallyeveranstaltungen (je nach Ausschreibung).

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