Hinweis zur KFP-Pflicht für Rallye-Fahrzeuge

Wegen aktueller Anfragen aus der Rallyeszene weisen die Reglementsexperten des DMSB noch einmal auf die Regelungen zur KFP-Pflicht hin, die für viele Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2017 gilt.  In seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 hat das DMSB-Exekutivkomitee beschlossen, diese für historische Fahrzeuge zu liberalisieren. Für Fahrzeuge der Gruppe G gilt die Pflicht demnach nicht ab 2017, sondern wird erst ab dem 1. Januar 2019 wirksam. Für historische Fahrzeuge gemäß  Anhang K, welche über einen gültigen HTP verfügen, wird die für 2017 vorgesehene KFP-Pflicht bis auf Weiteres nicht gelten. Für alle übrigen Fahrzeuggruppen – etwa aus den Gruppen N, F, CTC und andere – gilt die KFP-Pflicht für Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland bei Rallyes seit dem 1. Januar 2017.

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