KFP-Pflicht im Rallyesport

Seit Ende 2012 gibt es über den neu geschaffenen § 70 in der StVZO in Zusammenhang mit dem DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) eine vereinfachte Möglichkeit hinsichtlich Genehmigung von eintragungspflichtigen Fahrzeugänderungen (siehe auch DMSB-Vorstart 3-4/2013). Bis heute wurden bereits für circa 200 Fahrzeuge KFPs vom DMSB ausgestellt.

Ab dem 01.01.2017 ist im RALLYESPORT bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden, der KFP für Fahrzeuge, welche in Deutschland ihre Straßenzulassung haben, verbindlich vorgeschrieben. Der DMSB hat sich hierzu mit den zuständigen Stellen des Bundesverkehrsministerium abgestimmt.


Da die Gruppe H im DMSB-Rallyesport ab 2017 nicht mehr ausgeschrieben wird (siehe auch DMSB-News vom 12.12.2013 „<link http: www.dmsb.de active detail-view news dmsb-rallyesport-stufenplan-fuer-die-gruppe-h-bis-2017 external-link-new-window external link in new>DMSB-Rallyesport: Stufenplan für die Gruppe H bis 2017“ auf der DMSB-Homepage), werden ab 2017 keine KFPs für Gruppe H-Fahrzeuge mehr ausgestellt.

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