KFP-Vorabbestätigung: DMSB stellt vorläufige befristete Startberechtigung aus

Da derzeit durch die Vielzahl von KFP-Anträgen mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden muss, erhalten Fahrzeuge, bei denen alle nach StVZO vorgeschriebenen Einträge in den Fahrzeug-Papieren vorhanden sind und für die kein Sondergutachten nach Paragraph 70 StVZO benötigt wird, eine vorläufige befristete Startberechtigung (KFP-Vorabbestätigung). Diese Bestätigung wird durch die DMSB-Geschäftsstelle (Abteilung Technik Automobilsport) ausgestellt, sobald ein Antrag auf einen DMSB-Kraftfahrzeugpass beim DMSB vorliegt und dieser sich in der Bearbeitung befindet. Die Bestätigung ist befristet auf zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung. Der Teilnehmer muss diese KFP-Vorabbestätigung bei der Dokumentenabnahme vorlegen.

Hintergrund: Der DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) ist seit dem 1. Januar 2017 im Rallyesport bei Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden, für alle Fahrzeuge, die in Deutschland ihre Straßenzulassung haben, verbindlich vorgeschrieben (Ausnahme: Gruppe G und historische Fahrzeuge nach Anhang K). Mit dem KFP haben DMSB und Bundesverkehrsministerium das Verfahren für die Straßenzulassung von Rallyefahrzeugen vereinfacht.

Hinweis:  Fahrzeuge, welche bereits alle Eintragungen in den Fahrzeugpapieren aufweisen, benötigen kein Sondergutachten nach Paragraph 70 StVZO. Für diese Fahrzeuge reicht es aus, den vom DMSB ausgestellten KFP, durch einen Sachverständigen mit StVZO-Zusatzbefugnis von TÜV bzw. DEKRA genehmigen zu lassen. Hier der Link zur Liste der KFP-Sachverständigen: <link internal-link internal link in current>www.dmsb.de/active/automobilsport/technische-dokumente/

Bezüglich Versicherungsschutz ist zu beachten, dass die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur zur Teilnahme an vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen, einschließlich deren An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen, zulässig ist.

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