Mindestversicherungsumfang für Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen angehoben

Das Präsidium des DMSB hat mit sofortiger Wirkung eine Anhebung der Mindestversicherungssumme für Personenschäden im Rahmen der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen von fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro beschlossen. Alle Ausrichter DMSB-genehmigter Veranstaltungen sind dazu angehalten, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und ggf. an die neuen Mindestanforderungen anzupassen.

Die Anhebung der Mindestversicherungssumme resultiert aus Erfahrungen aus Schadensfällen in den vergangenen Jahren, bei denen der Mindestversicherungsumfang im Versicherungsfall nicht ausreichte. Um weiterhin einen umfassenden Versicherungsschutz für Veranstalter, Sportwarte und alle weiteren an Motorsportsportveranstaltungen beteiligten Organisationen und Personen gewährleisten zu können, wurde nun die Verdopplung der Versicherungssumme für Personenschäden auf zehn Millionen Euro beschlossen.

Die entsprechende Änderung ist in Art. 35 des <link file:34015 download file>Veranstaltungsreglements festgeschrieben. Bitte beachten: In der gedruckten Version des DMSB-Handbuchs 2020 ist noch die alte Versicherungssumme genannt. In allen Online-Publikationen ist die neue Mindestversicherungssumme für Personenschäden i. H. v. zehn Millionen Euro bereits aktualisiert.

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