Motocross: Streckenabnahme im Clubsport-Bereich

Im Bereich der Streckenabnahme von Motocross-Clubsport-Strecken gibt es eine wichtige Neuerung, die der Arbeitskreis Clubsport nach eingehender Beratung mit den zuständigen Fachgremien des DMSB beschlossen hat. Der von den DMSB-Trägerverbänden gebildete Arbeitskreis beschloss eine Änderung in Artikel 2 der Motocross-Clubsport-Grundausschreibung, die sich der Streckenabnahme der in dieser Kategorie genutzten Strecken widmet. Die Streckenabnahme muss in Zukunft regelmäßig erneuert werden, ist also nicht mehr unbegrenzt gültig.

Mit dieser Novelle soll zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Motocross-Clubsport beigetragen werden. Um den Aufwand für die Streckenbetreiber dennoch in einem tragbaren Rahmen zu halten, ist die Gültigkeitsdauer des Streckenabnahmeprotokolls im Clubsportbereich künftig auf fünf Jahre (Abnahmejahr zuzüglich fünf volle Kalenderjahre) befristet. Die DMSB-Streckenlizenzen im Motorradsport sind sonst in der Regel lediglich drei Jahre (Abnahmejahr plus drei volle Kalenderjahre) gültig. Unverändert ist bei zwischenzeitlichen natürlichen oder künstlichen Streckenänderungen auch weiterhin eine Änderungsabnahme obligatorisch.

Die neu eingeführte Regelung betrifft ausschließlich MX-Strecken, deren Streckenabnahme nur für den Clubsport gilt. Diese benötigen nun eine neue DMSB-Streckenabnahme, falls die letzte Abnahme bereits vor mehr als fünf Jahren durchgeführt wurde. Der Antrag erfolgt mit einer formlosen Mail direkt an Mischa Eifert (meifert@dmsb.de). Um das Verfahren für die Betreiber möglichst großzügig zu gestalten, erhalten die Strecken aller bis 30. April 2018 beim DMSB offiziell eingegangenen Anträge eine Übergangsfrist. Sie läuft bis zu dem Datum, an dem eine Streckenabnahme tatsächlich realisiert werden kann (spätestens bis zum 31. Dezember 2019).

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