Neue dmsj-Publikation: Richtlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt

Die dmsj hat die „<link https: www.dmsj.org wp-content uploads dmsj_psg-konzept-08022018.pdf external-link-new-window external link in new>Richtlinien zur Prävention von und Intervention bei Kindeswohlgefährdung im Motorsport“ veröffentlicht. Das PDF steht ab sofort auf der dmsj-Homepage zum Download bereit.

Rückblick: Die Mitgliederversammlung des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) hat am 4. Dezember 2010 in München die Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ einstimmig verabschiedet. In dieser Erklärung wurde unter anderem die Selbstverpflichtung der im DOSB organisierten Sportverbände festgeschrieben, sexualisierter Gewalt in der Aus- und Fortbildungsarbeit vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Als Mitglied des DOSB und der dsj (Deutsche Sportjugend) verpflichten sich auch der DMSB und seine Jugendorganisation dmsj, die Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten jungen Sportlerinnen und Sportler wahrzunehmen.

Auf Basis des im März 2018 von der Deutschen Sportjugend verabschiedeten Stufenmodells, das als eines der zentralen Elemente ein Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt vorsieht, hat die dmsj planmäßig bis Anfang 2019 eigene Präventionsmaßnahmen für den Motorsport erarbeitet und nun Anfang des Jahres die Richtlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt auf www.dmsj.org veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es diese Richtlinien auch als gedruckte Version. Interessenten richten ihre Anfrage bitte per E-Mail an info@dmsj.org.

Weitere Informationen

<link https: www.dmsj.org wp-content uploads dmsj_psg-konzept-08022018.pdf external-link-new-window external link in new>Richtlinien zur Prävention von und Intervention bei Kindeswohlgefährdung im Motorsport

<link https: www.dsj.de fileadmin user_upload handlungsfelder praevention_intervention sexualisierte_gewalt erklaerung_dosb_praevention_und_schutz_vor_sexualisierter_gewalt.pdf external-link-new-window external link in new>DOSB-Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“

 

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