Neue Regelung für Gruppe-H-Motoren

Das DMSB-Präsidium hat auf seiner Sitzung vom 4. Juli eine Ergänzung des Motorenreglements für Gruppe H-Fahrzeuge verabschiedet. Betroffen ist Artikel 7 der technischen Bestimmungen. In diesem werden nun Eingriffe am Motorblock in beschränktem Umfang zugelassen.

Zulässig ist nun die Abnahme und in strikt begrenztem Umfang das Hinzufügen von Material zum Motorblock. So wird etwa ein Planen der Dichtfläche des Motorblocks ermöglicht. Auch kann nun z.B. eine andere Ölpumpenbefestigung realisiert werden. Die ursprünglichen Wasser- und Ölkanäle müssen beibehalten werden, wobei eine Vergrößerung durch Materialabnahme möglich ist.

Der neu gefasste Text des Artikels 7 der Gruppe H-Bestimmungen im Wortlaut (Ergänzung in kursiver Schrift):

Gruppe H - Motorblock
„Der nachweislich vom Fahrzeughersteller für das Grundmodell vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und Zylinder) muss beibehalten werden. Er darf jedoch durch Materialabnahme bearbeitet werden. Eine Materialhinzufügung ist ausschließlich für die Gestaltung von Gewindebohrungen (Helicoil) zum Zwecke von Schraubverbindungen zulässig.

Unter den Bedingungen, dass der Motor im ursprünglichen Motorraum eingebaut ist und die Kurbelwellenachse beibehalten wird, ist die Position des Motors freigestellt.

Der Hubraum ist freigestellt und darf z.B. durch Änderung des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen Bohrung geändert werden. Das Ausbuchsen der Zylinder ist erlaubt.“

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