Neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass erleichtert Straßenzulassung für Rallyefahrzeuge

DMSB und Bundesverkehrsministerium haben das Verfahren für die Straßenzulassung von Rallyefahrzeugen völlig neu geregelt und im Sinne der Aktiven vereinfacht. Mit dem neuen DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) gibt es damit ab sofort einen für alle Seiten transparenten und einheitlichen Weg, ein Rallyeauto im Einklang mit der StVZO auf die Straße zu bringen.

Diese Situation kennt wohl jeder aktive Rallyesportler: Beim Aufbau eines Wettbewerbsfahrzeuges wird enorm viel Sorgfalt, Zeit und Budget aufgewendet. Doch ausgerechnet, wenn es an die Zulassung des besonders standfesten, leistungsfähigen und vor allem sicheren Autos geht, gibt es Probleme: Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) wurde für Alltagsfahrzeuge geschaffen. Die Sicherheits- und Rennsporttechnik der Rallyeboliden – etwa Überrollkäfige und FIA-homologierte Sicherheitsgurte und Sitze – war bislang damit nur schwer in Einklang zu bringen. Doch während einer Rallye werden Verbindungsetappen zwischen den WPs im öffentlichen Straßenverkehr absolviert. Die Übereinstimmung mit den Bestimmungen der StVZO ist deshalb zwingend notwendig. Dieses Dilemmas nahmen sich nun Experten des DMSB und des Bundesverkehrsministeriums an. Sie entwickelten einen Lösungsansatz, der Ende Oktober 2012 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde. Damit gibt es nun ein bundeseinheitliches Verfahren, um die Straßenzulassung für ein Rallyefahrzeug einzuholen.

Das Vorgehen, um das amtliche Kennzeichen für ein Rallyefahrzeug zu erhalten, verzahnt Motorsport und Zulassungsverfahren miteinander. Der Clou ist der neue „Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulassung“ (KFP). Dieser kann beim DMSB beantragt werden, die Angaben werden durch einen entsprechend DMSB-Sachverständigen mit Zusatzbefugnis StVZO im Rahmen einer Grundabnahme überprüft. Danach ist eine zweite Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständiger (aaS) durchzuführen. Er prüft, ob die notwendige Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO erteilt werden kann. Anschließend können die vorgenommenen Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das Kennzeichen erteilt werden. Fahrzeuge, die dieses Verfahren durchlaufen haben, erhalten eine DMSB-Plakette, die innen an die Frontscheibe geklebt wird und so deutlich darauf hinweist, dass es sich um ein Fahrzeug mit Sonderzulassung handelt.

Dieses Dokument und weitere Informationen finden sich außerdem auf der DRM-Homepage in der Rubrik „<link http: www.deutsche-rallye-meisterschaft.de infos-fuer-aktive downloads-fuer-aktive.html external-link-new-window für>Infos für Aktive“.

Zurück