Nordschleife: Fachausschuss stimmt für Feintuning am Reglement

Die komplexen Regeln für Rundstreckenrennen auf der Nürburgring-Nordschleife standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Fachausschuss Rennsport. Das Gremium befasste sich dabei in seiner Tagung Ende Juli unter anderem mit der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie mit Details der Code-60-Regelung. Für beide Themen konnte die Expertenrunde Regelungen anstoßen, die das Geschehen im Sinne der Aktiven transparenter und einfacher machen.

Direkt aus dem Kreis der aktiven Nordschleifenpiloten erreichte den Fachausschuss eine Anfrage von DSK und Fahrern, die die derzeit übliche Praxis der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen betraf. Hier wird bei Verstößen der Stufe 4 (Überschreiben der zulässigen Geschwindigkeit bei Doppel-Gelb und Code 60-Zonen um mehr als 50 km/h) derzeit das betroffene Team disqualifiziert. Nach eingehender Diskussion kam die Expertenrunde zu dem Schluss, dass die Regelstrafe hier geändert werden sollte und künftig nur noch der betroffene Fahrer disqualifiziert werden sollte, während das Team durch eine angemessene Zeitstrafe bzw. Rückversetzung in der Startaufstellung sanktioniert werden soll. Erst bei Mehrfachverstößen des Teams (das heißt, einem analogen Verhalten auch eines zweiten Fahrers) wäre dann die Teambestrafung verhältnismäßig und fairer. Eine entsprechende Neuregelung hierzu soll ab der Saison 2019 im Rundstreckenreglement 2019 (Anhang 2) aufgenommen werden. Für 2018 soll durch ein entsprechendes Bulletin ab dem fünften Lauf der VLN (ROWE 6 Stunden ADAC Ruhr-Pokal-Rennen, 18. August 2018) eine Übergangsregelung gelten, welche den Sportkommissaren einen entsprechenden Spielraum einräumt.

Ebenfalls aus der Praxis der Nordschleifenrennen ergab sich eine Anfrage zum Umgang mit Flaggensignalen am Ende von Code-60-Zonen. Insbesondere wenn Schleppverbände (Abschleppwagen) in der Zone unterwegs sind, gibt es in der Praxis Unklarheit darüber, dass diese einerseits mit geschwenkter Gelber Flagge signalisiert werden und im gleichen Streckenabschnitt eine Code-60-Zone aufgehoben werden kann (grüne Flagge). In der Folge bilden sich immer wieder „Staus“ hinter solchen Schleppverbänden. Wie dies künftig zu vermeiden ist und trotzdem die notwendige Sicherheit an der Strecke gewährleistet werden kann, wurde eingehend und teilweise konträr diskutiert. Hierzu ist die Einbeziehung weiterer Gremien erforderlich, zumal eine mögliche Änderung von Flaggenzeichen mitten in der Saison kritisch gesehen wird. Darüber hinaus sollte das Personal der Schleppverbände / Dienstleister und Rettungskräfte eingehend unterwiesen werden und sich eng mit der Rennleitung abstimmen (insbesondere bei der Ausfahrt aus einer Code-60-Zone).

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