Protestgebühr und Berufungsgebühr ab sofort mehrwertsteuerfrei

Seit 1. Januar 2014 gilt: Im Bereich des DMSB wird sowohl auf die Protestgebühr als auch auf die Berufungsgebühr keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Dies konnte im Rahmen der Umsatzsteuersonderprüfung im Sinne der Lizenznehmer ausgehandelt werden. Somit handelt es sich bei den jeweiligen Gebühren – die bislang in Euro ohne die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von sieben Prozent angegeben wurden – nun um die zu zahlenden Endpreise.

Im Automobilsport richtet sich die Höhe der Protestgebühr bzw. Berufungsgebühr nach dem Status der Veranstaltung und ist der Gebührenübersicht im DMSB-Handbuch Automobilsport zu entnehmen. Im Bereich des DMSB belaufen sich die Protestgebühren bei einer Nationalen Veranstaltung derzeit auf 100,– Euro (Berufung: 500,– Euro), bei einer Nationalen A-Veranstaltung auf 300,– Euro (Berufung: 1.000,– Euro) und bei einer Internationalen Veranstaltung auf 500,– Euro (Berufung: 1.500,– Euro).

Im Motorradsport findet man die aktuellen Gebühren ebenfalls im ersten Teil des DMSB-Handbuchs Motorradsport. Diese belaufen sich im Bereich des DMSB – unabhängig vom Status der Veranstaltung – auf einheitlich 140,– Euro für einen Protest bzw. 150,– bei einer Berufung.

Protest- und Berufungsrecht für alle Motorsportler
Jeder Teilnehmer an einer Motorsportveranstaltung hat das Recht, gegen eine vermeintliche Unregelmäßigkeit eine förmliche Beschwerde einzulegen. Dieses Verfahren heißt im Motorsport „Protest“. Durch das Protestrecht kann der Motorsportler seinen Anspruch auf Fairness und regelgerechte Wettbewerbsergebnisse durchsetzen. Des Weiteren hat der Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung zum einen die Möglichkeit gegen eine seines Erachtens von den Sportkommissaren nicht zutreffende ausgesprochene Strafe oder Entscheidung Berufung einzulegen und zum anderen steht ihm das Recht auf Berufung ebenso als Rechtsmittel gegen Entscheidungen des DMSB-Sportgerichts zu.

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