Sicherheitstanks in den Gruppen R1, R2 und R3

Wie bereits angekündigt, sind ab 01.01.2018 in den Gruppen R1, R2 und R3 FT- Sicherheitstanks vorgeschrieben. Neu ist allerdings die Regelung, dass außer den per VR-Nachtrag homologierten FT- Sicherheitstanks auch beliebige FT3-1999-, FT3.5-1999- oder FT5-1999- Sicherheitstanks in Anwendung kommen dürfen, was den Artikeln 260-401 bzw. 260D-401 des Anhang J zum ISG zu entnehmen ist. Gemäß Artikel 260-401 muss das Tankvolumen mindestens 50 Liter und darf max. 100 Liter und gemäß Artikel 260D-401 mindestens 65 Liter und max. 100 Liter betragen. Der Kraftstoffbehälter darf auch mit entsprechender Abschottung (z. B. Alubox) zum Fahrgastraum hin im Kofferraum untergebracht werden.

Zurück