Sportrechtliche Genehmigung nur noch per E-Mail

Wichtige Information für Veranstalter und Sportabteilungen: Der Prozess der sportrechtlichen Genehmigung von Veranstaltungen im Automobil- und im Motorradsport wird ab 2015 vereinfacht und ausschließlich per E-Mail abgewickelt. Zur Beantragung der sportrechtlichen Genehmigung gibt der DMSB wettbewerbsbezogene Standardausschreibungen heraus. Das Ausschreibungsformular für die geplante Veranstaltung steht ab Dezember 2014 bzw. Januar 2015 in der aktuellen Fassung auf der DMSB-Homepage in der jeweiligen Motorsport-Disziplin im Bereich „Informationen für Veranstalter und Serienbetreiber“ zum Download zur Verfügung. Die DMSB-Reglements, auf die in den Standardausschreibungen Bezug genommenen wird, sind im entsprechenden DMSB-Handbuch, im DMSB-Vorstart oder auf der DMSB-Homepage veröffentlicht.

Das ausgefüllte Ausschreibungsformular ist bei der zuständigen Sportabteilung via E-Mail (Ausschreibung in der Word-Fassung) einzureichen. Die Sportabteilung reicht die vorgeprüften Unterlagen danach ebenfalls via E-Mail (Ausschreibung in Word-Fassung) an den DMSB (Koordination Automobilsport) weiter, wenn eine Veranstaltung mit dem Status International, National A oder National A/NEAFP genehmigt werden soll.

Für eine Motorradsport-Veranstaltung im Bereich des DMSB, sendet die Sportabteilung die vorgeprüften Unterlagen per E-Mail an die DMSB-Abteilung Koordination Motorradsport, die auch die Genehmigung des ausländischen FMN eingeholt, sofern eine Veranstaltung im Ausland genehmigt werden soll. Für Ausschreibungen der Welt- und Europameisterschaften gelten die Regelungen der FIM bzw. FIM-Europe.

Versand über den Postweg entfällt
Die genehmigte und verbindliche Ausschreibung (inkl. DMSB-Genehmigungs-Nummer) sowie das Genehmigungsschreiben werden dem Veranstalter und der zuständigen Sportabteilung durch die DMSB-Geschäftsstelle via E-Mail zugestellt. Ein Versand über den Postweg wird grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Erst nach der erfolgten sportrechtlichen Genehmigung durch den DMSB darf die Ausschreibung in der genehmigten Fassung durch den Veranstalter veröffentlicht werden.

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