Tanken im Rallyesport

Der DMSB weist auf Grund aktueller Ereignisse auf die aktuellen Bestimmungen in Bezug auf Tanken von Wettbewerbsfahrzeugen im Rahmen von Rallyeveranstaltungen mit dem Status National A hin. Die Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur in den vom Veranstalter im Road-Book und in der Veranstaltungsausschreibung vorgesehenen öffentlichen Tankstellen an den dort installierten Zapfsäulen betankt werden.

Fahrzeuge, die über FIA-homologierte Tankanschlüsse (z. B. Stäubli) verfügen und über FIA-Sicherheitstanksysteme betankt werden müssen, können nach Beantragung in vom Veranstalter eingerichteten Tankzonen (TZ) oder Remote-Tankzonen Kraftstoffe gemäß DMSB-Rallye-Reglement Artikel 59 (Kraftstoff) nachtanken. Gleiches gilt für die Tank-Befüllung innerhalb des Fahrgastraumes. Ausdrücklich untersagt wird die Betankung innerhalb des Serviceparks – ausgenommen sind die im DMSB-Rallye-Reglement unter Artikel 50 (Ent- und/oder Betanken im Servicepark) beschriebenen Fälle.

Eine Betankung von Fahrzeugen ohne FIA-homologierte Tankanschlüsse (z. B. Stäubli) und FIA-Sicherheitstanksysteme mittels Kanister und Trichter o. ä. über die serienmäßige Tanköffnung im Servicepark sowie in der eingerichteten Tankzone ist verboten und zieht sportrechtliche Konsequenzen nach sich.

Die aktuellen Bestimmungen sind im DMSB-Handbuch Automobilsport 2015, grüner Teil, DMSB-Rallye-Reglement für Automobil-Rallyes 2015, ab  S. 166f zu finden.

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