Unfallversicherung für lizenzierte Sportwarte

Der DMSB erweitert ab 1. Januar 2019 den Versicherungsschutz für seine lizenzierten Sportwarte. Dazu hat der DMSB mit Hilfe des Versicherungsmaklerunternehmens Dr. Ellwanger & Kramm mit der Condor Allgemeine Versicherungs-AG (ein Unternehmen der R+V-Gruppe) eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen. Der neue Vertrag wird künftig die Leistungen der Versicherung der Veranstalter ergänzen.

Gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement sind Sportwarte auch weiterhin grundsätzlich über den Veranstalter zu versichern. Die neue Unfallversicherung des DMSB, die auch das Wegerisiko abdeckt, hilft lizenzierten Sportwarten zusätzlich, die finanziellen Folgen eines Unfalls aufzufangen, der während eines Einsatzes im zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich einer im Rahmen der DMSB-Gruppenunfallversicherung versicherten motorsportlichen Veranstaltung geschieht. Beispielsweise beträgt die Leistung bei Invalidität bis zu 50.000 Euro (Progression 350%). Der Schutz bei Vollinvalidität umfasst bis zu 175.000 Euro. Um Leistungen aus der Unfallversicherung zu beziehen, gilt ein Mindestinvaliditätsgrad von 20 Prozent. Die Todesfallsumme beträgt 25.000 Euro. Das Leistungspaket beinhaltet zudem für die Dauer einer stationären Unfallbehandlung ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro. Darüber hinaus wird auch ein Genesungsgeld in Höhe von 25 Euro gezahlt.

Das Leistungspaket gilt nur für lizenzierte Sportwarte, die im Falle des Falles ihre Unfallmeldung ganz einfach unter <link https: www.ekvm-dmsb.de unfallanzeige external-link-new-window external link in new>www.ekvm-dmsb.de/unfallanzeige online abgeben können. Ausgenommen von der neuen Unfallversicherung des DMSB sind alle Sportwarte, die mit ihrem Einsatz gewerbliche Einkünfte erzielen, also selbstständig tätig sind und auf Rechnung arbeiten.

ÜBERSICHT
Leistungen der Unfallversicherung des DMSB für Sportwarte

Invalidität   € 50.000,– (350 % Progression)
Vollinvalidität   € 175.000,–
Todesfall   € 25.000,–
Unfall-Krankenhaustagesgeld   € 25,–
Genesungsgeld   € 25,–

 

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