Athletenförderung der Bundeswehr

Titel
Athletenförderung der Bundeswehr
Fördergeber
Bundeswehr
Fördergegenstand

Die Bundeswehr fördert Spitzensportler in ihren 15 Sportfördergruppen. Die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden grundsätzlich als Freiwilligwehrdienstleistende für elf Monate eingestellt. Im Anschluss können sie, abhängig von der soldatischen Eignung sowie sportfachlichen Befürwortung des DOSB und Spitzenverbandes, in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und als Sportsoldatin und Sportsoldat die Laufbahn der Mannschaften oder Unteroffiziere einschlagen.

Antrag möglich ab
01.01.2020
Antragsfrist
19.01.2038
Förderzeitraum
unbefristet
Fördersumme
keine Angabe
Eigenanteil
kein Eigenanteil
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung