Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Titel | Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme |
Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Fördergegenstand | Die Förderung umfasst drei Module: 1. Energie-Audit: Ermittlung des Energieverbrauchsprofils eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe und Quantifizierung möglicher wirtschaftlicher Energieeinsparungen 2. Energieberatung: Energetisches Sanierungskonzept für Bestandsgebäude oder eines Energiekonzeptes für Neubauten 3. Contracting-Orientierungsberatung: Ermittlung geeigneter Gebäude für ein Energiespar-Contracting und Erarbeitung eines Umsetzungsfahrplans (nur bei mind. 100.000 € Netto-Energiekosten pro Jahr) |
Antrag möglich ab | 12.11.2020 |
Antragsfrist | 31.12.2024 |
Förderzeitraum | 13. Nov. 2020 bis 31. Dez. 2024 |
Fördersumme | 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximale Förderung von 1.200 - 6.000€ abhängig vom Fördergegenstand sowie dem jährlichen Netto-Energiekosten |
Eigenanteil | mindestens 20% des förderfähigen Beratungshonorars |
Auszeichung |
Nein
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Mittelweiterleitung |
Nein
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Anmerkung |