Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Mecklenburg-Vorpommern
| Titel | Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres Mecklenburg-Vorpommern |
| Fördergeber | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern |
| Fördergegenstand | Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). |
| Antrag möglich ab | 01.01.2025 |
| Antragsfrist | 31.12.2028 |
| Förderzeitraum | Jährlich |
| Fördersumme | 185€ pro Monat |
| Eigenanteil | - |
| Auszeichung |
Nein
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| Mittelweiterleitung |
Nein
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| Anmerkung | Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. |