Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus Sachsen-Anhalt
| Titel | Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus Sachsen-Anhalt |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
| Fördergegenstand | Das Land Sachsen-Anhalt fördert gemäß § 10 Sportfördergesetz die Sanierung, Modernisierung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau von Sportstätten. |
| Antrag möglich ab | 01.01.2023 |
| Antragsfrist | 31.12.2032 |
| Förderzeitraum | unbefristet |
| Fördersumme | 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Eigenanteil | abhängig vom Projekt, mindestens 50 Prozent |
| Auszeichung |
Nein
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| Mittelweiterleitung |
Nein
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| Anmerkung | Eine Förderung über 50 Prozent ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. |
Weitere Informationen
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus