Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus Sachsen-Anhalt

Titel
Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus Sachsen-Anhalt
Fördergeber
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Fördergegenstand

Das Land Sachsen-Anhalt fördert gemäß § 10 Sportfördergesetz die Sanierung, Modernisierung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau von Sportstätten.

Antrag möglich ab
01.01.2023
Antragsfrist
31.12.2032
Förderzeitraum
unbefristet
Fördersumme
50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Eigenanteil
abhängig vom Projekt, mindestens 50 Prozent
Auszeichung
Nein
Mittelweiterleitung
Nein
Anmerkung

Eine Förderung über 50 Prozent ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.