Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation
| Titel | Förderung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration |
| Fördergegenstand | Gefördert wird die Anschaffung von Defibrillatoren für einen öffentlich zugänglichen Aufstellungsort. |
| Antrag möglich ab | 07.12.2023 |
| Antragsfrist | 31.12.2024 |
| Förderzeitraum | Bis 31.12.2024 |
| Fördersumme | max. 1.800 € je AED sind als zuwendungsfähige Kosten ansatzfähig |
| Eigenanteil | 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Auszeichung |
Nein
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| Mittelweiterleitung |
Nein
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| Anmerkung | Bewilligungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden oder die kreisfreien Städte. |