Förderung von E-Sport
| Titel | Förderung von E-Sport |
| Fördergeber | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein |
| Fördergegenstand | Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe oder Sportvereine und -verbände können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von E-Sport-Räumen und für Veranstaltungen. |
| Antrag möglich ab | 01.01.2023 |
| Antragsfrist | 30.06.2024 |
| Förderzeitraum | unbefristet |
| Fördersumme | abhängig vom Projekt |
| Eigenanteil | abhängig vom Projekt |
| Auszeichung |
Nein
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| Mittelweiterleitung |
Nein
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| Anmerkung |
Weitere Informationen
Richtlinie über die Förderung des E-Sport